Spenden - die Basis unserer Arbeit

einer von 14 Schaukästen an Zugängen der Heide
einer von 14 Schaukästen an Zugängen der Heide
© Hilde Röpke

Helfen Sie uns helfen !

Bei uns geht es um die Sache:

Eines der wertvollsten Naturschutzgebiete des Landes.

Um der Heideterrasse eine Lobby zu verschaffen ist die Unabhängigkeit unserer Organisation von großer Wichtigkeit.

Schon jetzt wird das Bündnis Heideterrasse e.V. von einer großen Gemeinschaft aus unterschiedlichsten Organisationen und vielen Privatpersonen getragen. Spender, Mitglieder, aktive Helfer, sie alle gestalten aus dem "Bündnis" die wirkungsvollste und tatkräftigste Organisation, die sich zum Schutz der Heideterrasse stark macht.

Sie möchten wissen, wohin Ihre Spenden fließen?

Zum Beispiel

  • betreiben wir ehrenamtlich das Infozentrum Wahner Heide
  • organisieren wir jährlich um die 150 Veranstaltungen
  • erstellen wir Stellungnahmen und Gutachten, insbesondere für die Politik, Ämter und Behörden
  • bieten wir Literatur zum Naturraum Wahner Heide/Königsforst (so z. B. die Wanderkarte Wahner Heide).
  • wirken wir maßgeblich am Betrieb des Heideportals "Turmhof" in Rösrath-Brand mit
  • und vieles mehr: Erforschen Sie diese Homepage!

Auch für die Zukunft stehen vielgestaltige Planungen an.

Aber: Ohne Moos nix los!


SPENDEN
Bündnis Heideterrasse e.V.,
Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG,
BIC GENODED1FHH,
IBAN DE47 3706 2365 3110 0890 14

Oder, falls Sie lieber über PayPal gehen, unter diesen Links:

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Zur Spenden-Seite für unser PayPal-Konto

Email-Adresse für unser PayPal-Konto: schatzmeister@heideterrasse.net

Der Verein ist von der Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge an uns sind also steuerlich abzugsfähig. Für Mitgliedsbeiträge und Spenden über 300 EUR erhalten Sie automatisch von uns eine förmliche Zuwendungsbestätigung, wenn wir Ihren Namen und Ihre Anschrift kennen.

Für Spenden und Mitgliedsbeiträge bis 300 EUR  machen Sie bitte von dem vereinfachten Zuwendungsnachweis gemäß § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 EStDV Gebrauch.

Änderung 2021:

Beträgt die Spende maximal 300 Euro, verlangt das Finanzamt nicht zwingend eine Spendenbescheinigung zur steuerlichen Absetzung. Hier genügt eine Buchungsbestätigung von der Bank, die der Spender als Nachweis zusammen mit seiner Steuererklärung beim Finanzamt einreicht.

Alle Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen haben wir in einem Dokument zusammengestellt, welches Sie über den untenstehenden Link herunterladen können (Link wird gerade aktualisiert).


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