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Vorlagen widersprüchlich und unvollständig

Erörterung zum Planfeststellungsverfahren Flughafen Köln/Bonn

Von Achim Baumgartner, BUND Landesarbeitskreis Naturschutz  

Die Antragstellerin, die Flughafen Köln / Bonn GmbH, hat die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen nicht genutzt, um ihren Antrag zu ergänzen und rechtssicher zu machen. Sie startet mit unveränderten, unvollständigen und mitunter unbestimmten Unterlagen in den Erörterungstermin. Sie versucht weiterhin die wenig glaubwürdige Gradwanderung einer deutlichen Erweiterung der Flughafeneinrichtungen und –kapazitäten, ohne dadurch aber eine wesentliche Änderung des Flughafens im Sinne der Bundesimmissionsschutzverordnung auszulösen oder Betriebsbeschränkungen im Planfeststellungsbeschluss nahezulegen. Dann stünde nämlich der gesamte Flugverkehr kurzfristig insgesamt zur Neuregelung an – und nicht erst im Oktober 2030.

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Ebenso will die GmbH mit dem Bau weiterer Hotel- und Kongresskapazitäten und der Cargogebäude zwar ausschließlich vom Regionalplan abgedeckte flughafenbezogene Tätigkeiten umsetzen, die Genehmigung derselben entzieht sie aber dann doch wieder der flugrechtlichen Planfeststellung und will die abschließende Zulassung später in einzelnen Baugenehmigungsverfahren klären. Für die Baugenehmigung ist dann die Stadt Köln zuständig, die als Anteilseignerin ebenfalls über 30% der Eigentumsanteile des Flughafens hält. Spätestens das für den Warenumschlag auch vom LKW auf LWK geplante General-Cargo-Umschlagzentrum hat wegen der hohen Verkehrswirkung nach Auffassung des BUND raumplanerische Relevanz und wird nicht von der Darstellung eines Flughafens im Regionalplan abgedeckt.

Naturschutzfachlich sind schließlich gravierende Mängel in der Bewältigung der Naturschutzkonflikte zu nennen. Insbesondere fehlt die sachgerechte Auseinandersetzung mit den charakteristischen Arten des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes und mit den nationalen Schutzzwecken des Naturschutzgebietes. Die Naturschutzvorgaben des Regionalplanes auf dem Betriebsgelände des Flughafens bleiben unberücksichtigt. Der Status des faktischen Vogelschutzgebietes des Flughafengeländes wird übersehen.

Der Flughafen stellt für die gesamte Region eine enorme Belastung insbesondere durch Lärm, Schadstoffemissionen und Frachtverkehr dar. Ein weiterer Ausbau ist inakzeptabel und mit den Klimaschutzzielen der Bundesrepublik Deutschland und der gebotenen tiefgreifenden Verkehrswende grundsätzlich nicht vereinbar. Eine Anpassung des Flughafens an die Schutzbedürfnisse der Menschen und der Natur ist daher dringend geboten, der geplante Ausbau verfolgt jedoch genau entgegengesetzte Ziele.


Königsforst
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